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   BVerwG, 18.02.2000 - 5 B 216.99   

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BVerwG, 18.02.2000 - 5 B 216.99 (https://dejure.org/2000,12631)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2000 - 5 B 216.99 (https://dejure.org/2000,12631)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 5 B 216.99 (https://dejure.org/2000,12631)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei

    § 7 Abs. 2 BVFG geht somit gerade davon aus, dass eine Einbeziehung des Ehegatten oder Abkömmlings in den Aufnahmebescheid der jeweiligen Bezugsperson nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass in ihrer Person ein Ausschlusstatbestand im Sinne des § 5 BVFG gegeben ist (so bereits Beschluss vom 18. Februar 2000 - BVerwG 5 B 216.99 -).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 19.04

    A: Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - nach § 27 BVFG; B: Bescheinigung als

    Er hatte dagegen die Erhaltung der Familieneinheit durch Ausgestaltung des Aufnahmeverfahrens im Blick (vgl. auch Beschluss des Senats vom 18. Februar 2000 - BVerwG 5 B 216.99 -, auf den sich das Senatsurteil ausdrücklich bezieht).
  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 26.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines

    Nur dem letzteren Begehren aber stünde § 5 Nr. 2 Buchstabe c BVFG entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - BVerwG 5 B 216.99 - [Beschlussabdruck S. 3 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 2 A 962/04

    Vertriebenenrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs einer in Russland geborenen

    vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 5 B 216.99 -, und Urteil vom 12. April 2001 - 5 C 19.00 -, DVBl 2001, 1527.
  • VG Köln, 08.11.2000 - 24 K 7381/95

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Erwerb der

    Die Unrichtigkeit dieser von der Beklagten vertretenen Auffassung ist indessen erst durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2000 (Az.: 5 B 216.99) höchstrichterlich festgestellt worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 2 A 3036/01
    Die Rechtsfrage, ob der Ausschlußtatbestand des § 5 BVFG nur dem Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft entgegenstehe oder auch eine Einbeziehung in den Bescheid eines Spätaussiedlers ausschließe, sei erst durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2000 - 5 B 216/99 - entschieden worden.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03

    Abkömmling; Angehöriger; Aufnahmebescheid; Ausschlussgründe; Bescheinigung;

    Zu Recht beruft der Kläger sich insoweit auf das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2001, - 5 C 19.00 -, wo unter Berufung gerade auf § 7 Abs. 2 BVFG entschieden ist, dass, da diese Vorschrift davon ausgehe, dass auch Personen, denen gegenüber die Ausschlussvorschrift des § 5 BVFG eingreift, das Aussiedlungsgebiet im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben können, diese mangels entgegenstehender Gesetzesregelung als Angehörige nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden können (vgl. auch schon BVerwG, Beschl. v. 18.2.00, - 5 B 216.99 -).
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